Schulvorstand

Der Schulvorstand der Oberschule Westercelle wurde im Schuljahr 2019/20 komplett neu gewählt. Er setzt sich aus der Schulleitung, Lehrkräften, Schülervertretern und Elternvertretern zusammensetzen. Gewählte Vertreter der in den Schulvorstand gewählten Mitglieder der Interessengruppen werden den Schulvorstand ergänzen.

Außerdem werden Gäste mit beratender Stimme zu Themen eingeladen (z. B. Schulträger, Berufsberatung etc.)


1. Mitglieder

Schulleitung/ Vorsitz:
Herr Krüger
Kollegen/ -innen:
Frau Hansen
Frau Hülße
Frau Klemm
Frau Lingemann
Frau Plath
Frau Tudor
Frau Nießler-Rähse
Herr Post
Herr Schmidtke
Herr Wucherpfennig
Frau Tiemann-Arsenic
Elternvertreter/ -innen:
Frau Rohse 
Frau Nebeling 
Frau Neumann-Kaul 
Frau Boesch 
Frau Süß-Goller 
Herr Kreutzer 
Herr Hümpfner 
Frau Mignogna 
SchülerInnenvertreter/ -innen:
Said-Marza, Ala
Whyte, Alexander
El Gorfty Saroukh, Salma
Baba Al Sheikh, Nasra
Rehburg, Jesse
Ignacz, Matyas Janos
Ilkme, Asmin
Magomadov, Tamerlan


2. Wahlgremien des Schulvorstandes

  • für Lehrer:   Gesamtkonferenz
  • für Eltern:    Schulelternrat (wählbar: alle Eltern der Schule)
  • für Schüler:  SV (wählbar: alle Schülerinnen und Schüler der Schule)

3. Dauer der Wahlperiode für

  • Lehrer und Eltern je 2 Schuljahre
  • Schüler 1 Schuljahr

4. Aufgaben:

  • die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  • Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung des Plans über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  • Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation,
  • die Ausgestaltung der Stundentafel,
  • Schulpartnerschaften,
  • die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,
  • Anträge auf genehmigung von Schulversuchen, sowie
  • Grundsätze für

a) die Tätigkeit der pädagogischen MitarbeiterInnen an Grundschulen

b) die Durchführung von Projektwochen

c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und

d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (NSchG § 38 a Abs. 3)

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