Schulvorstand

Der Schulvorstand der Oberschule Westercelle wurde im Schuljahr 2019/20 komplett neu gewählt. Er setzt sich aus der Schulleitung, Lehrkräften, Schülervertretern und Elternvertretern zusammensetzen. Gewählte Vertreter der in den Schulvorstand gewählten Mitglieder der Interessengruppen werden den Schulvorstand ergänzen.

Außerdem werden Gäste mit beratender Stimme zu Themen eingeladen (z. B. Schulträger, Berufsberatung etc.)


1. Mitglieder

Schulleitung/ Vorsitz:
Herr Krüger
Kollegen/ -innen:
Frau Andrian
Frau Bockholt
Herr Engelhardt
Frau Hansen
Herr Kühn
Frau Lingemann
Frau Lüttich-Beckemeier
Frau Nießler-Rähse
Herr Post
Herr Schmidtke
Herr Wucherpfennig
Frau Ziesmann
Elternvertreter/ -innen:
Frau Heer
Frau Herrmann
Herr Kahl
Herr Koch
Frau Kosakowski
Herr Kreutzer
Herr Liese
Herr Neundorf
SchülerInnenvertreter/ -innen:
Evin Cimen 7d
Silvana Alo 7g
Juline Shiko 8d
Nelson Sibby 8h
Salim Attai 10a
Eileen Abraham 10d
Noah-Elias Ende 10f
Rosin Mazot 10f


2. Wahlgremien des Schulvorstandes

  • für Lehrer:   Gesamtkonferenz
  • für Eltern:    Schulelternrat (wählbar: alle Eltern der Schule)
  • für Schüler:  SV (wählbar: alle Schülerinnen und Schüler der Schule)

3. Dauer der Wahlperiode für

  • Lehrer und Eltern je 2 Schuljahre
  • Schüler 1 Schuljahr

4. Aufgaben:

  • die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  • Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung des Plans über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  • Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation,
  • die Ausgestaltung der Stundentafel,
  • Schulpartnerschaften,
  • die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,
  • Anträge auf genehmigung von Schulversuchen, sowie
  • Grundsätze für

a) die Tätigkeit der pädagogischen MitarbeiterInnen an Grundschulen

b) die Durchführung von Projektwochen

c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und

d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (NSchG § 38 a Abs. 3)

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