Schulvorstand
Der Schulvorstand der Oberschule Westercelle wurde im Schuljahr 2019/20 komplett neu gewählt. Er setzt sich aus der Schulleitung, Lehrkräften, Schülervertretern und Elternvertretern zusammensetzen. Gewählte Vertreter der in den Schulvorstand gewählten Mitglieder der Interessengruppen werden den Schulvorstand ergänzen.
Außerdem werden Gäste mit beratender Stimme zu Themen eingeladen (z. B. Schulträger, Berufsberatung etc.)
1. Mitglieder
Schulleitung/ Vorsitz: | |
Herr Krüger | |
Kollegen/ -innen: | |
Frau Andrian | |
Frau Bockholt | |
Herr Engelhardt | |
Frau Hansen | |
Herr Kühn | |
Frau Lingemann | |
Frau Lüttich-Beckemeier | |
Frau Nießler-Rähse | |
Herr Post | |
Herr Schmidtke | |
Herr Wucherpfennig | |
Frau Ziesmann | |
Elternvertreter/ -innen: | |
Frau Heer | |
Frau Herrmann | |
Herr Kahl | |
Herr Koch | |
Frau Kosakowski | |
Herr Kreutzer | |
Herr Liese | |
Herr Neundorf | |
SchülerInnenvertreter/ -innen: | |
Evin Cimen 7d | |
Silvana Alo 7g | |
Juline Shiko 8d | |
Nelson Sibby 8h | |
Salim Attai 10a | |
Eileen Abraham 10d | |
Noah-Elias Ende 10f | |
Rosin Mazot 10f | |
2. Wahlgremien des Schulvorstandes
- für Lehrer: Gesamtkonferenz
- für Eltern: Schulelternrat (wählbar: alle Eltern der Schule)
- für Schüler: SV (wählbar: alle Schülerinnen und Schüler der Schule)
3. Dauer der Wahlperiode für
- Lehrer und Eltern je 2 Schuljahre
- Schüler 1 Schuljahr
4. Aufgaben:
- die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
- Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung des Plans über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation,
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften,
- die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,
- Anträge auf genehmigung von Schulversuchen, sowie
- Grundsätze für
a) die Tätigkeit der pädagogischen MitarbeiterInnen an Grundschulen
b) die Durchführung von Projektwochen
c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (NSchG § 38 a Abs. 3)