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Information zum Fernbleiben vom Unterricht
Bitte informieren Sie beim Fernbleiben vom Unterricht unverzüglich bis spätestens 7:40 Uhr mündlich, telefonisch oder elektronisch das Sekretariat der Schule (bitte nur unter der Telefon-Nr. 59386-0 oder Fax-Nr. 59386-125 oder E-Mail: info@oberschule-westercelle.de oder über das Onlineformular).
Eindeutiges Verfahren an Fehltagen, an denen angekündigte Klassenarbeiten stattfinden: Nach Beschluss der Gesamtkonferenz vom 23.10.2017 haben Lehrkräfte, Elternvertreter und Schülervertreter einstimmig das Konzept gegen Schulabsentismus (Stand: 18. September 2017) verabschiedet und unter dem Punkt 2.1.3 wie folgt festgelegt:
„Wenn Klassenarbeiten, Test oder Leistungsnachweise angekündigt durchgeführt werden sollen, sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, für diese Tage jeweils umgehend eine ärztliche Bescheinigung über den Besuch beim Arzt an dem betreffenden Tag vorzulegen. Wird keine ärztliche Bescheinigung am selben Tag oder am Folgetag eingereicht, gilt die betreffende Fehlzeit als unentschuldigt und der Leistungsnachweis wird mit der Note „ungenügend” bewertet.”
Das Verfahren ist entsprechend der jährlich stattfindenden Abschlussarbeiten erweitert.
Unsere Entscheidung basiert auf der Neufassung des NSchG §58 „Gesetz zur Verankerung der Pflichten von Schülerinnen und Schülern im Niedersächsischen Schulgesetz vom 16. August 2017”.
Unsere Entscheidung basiert auf der Neufassung des NSchG §58 „Gesetz zur Verankerung der Pflichten von Schülerinnen und Schülern im Niedersächsischen Schulgesetz vom 16. August 2017”.